Seit Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade, um die entsprechenden Leistungen aus der Pflegeversicherung regeln. Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte, je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit, werden in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft. Wichtige Informationen haben wir auf den 3 Unterseiten zusammengetragen. Haben Sie Fragen? – Dann melden Sie sich gerne bei uns!