(6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): 

 

Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, in die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen, Interaktion mit Personen im direkten und indirekten Umfeld.

 

 

Pflegegrad 1

 

Monatlich:  125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

 

+ 40 € für Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

 

Pflegegrad 2-5:

 

Anspruch auf Pflegesachleistungen durch einen häuslichen Pflegedienst oder die ambulante Versorgung in einer Einrichtung für Tages- oder Nachtpflege. 

 

Alle pflegebedürftigen Bewohner eines Alten- oder Pflegeheims mit einem der Pflegegrade 2-5 zahlen seit Januar 2017 den gleichen pflegebedingten Eigenanteil, der auf ca. 580 € geschätzt wurde. Hinzu kommen aber noch die Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten der Einrichtung.

 

Pflege im Heim wurde 2017 teurer: Welche Alternativen gibt es?

 

Bei Pflegegrad 2 oder 3 und Behalten der eigenen Wohnung: 

 

  • Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung möglich
  • Pflegekassen zahlen zusätzliche Zuschüsse (Pflegesachleistungen) neben bezogenem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege

 

Bei Pflegegrad 2 oder 3 und Bewohnen einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft:

 

  • Besondere Förderung z.B. durch einen Gründungszuschuss von 2.500 €
  • Oder durch den Zuschuss zum altersgerechten Wohnraumumbau (bis zu 4.000 €) für jeweils höchstens vier WG-Bewohner
  • Für WG-Bewohner fallen aber auch eigene Kosten für Miete, Verpflegung und Leistungen des beauftragten Pflegedienstes an

 

Bei Pflegegrad 4 oder 5:

 

  • Alten- und Pflegeheime bleiben eine sichere und dauerhafte Versorgungsmöglichkeit
  • Die eigenen Gesamtkosten dürften für diese Menschen mit den höchsten Pflegegraden in Alten- und Pflegeheimen vergleichbar bleiben wie in Wohngruppen oder Wohngemeinschaften
  • In Einzelfällen bleiben Heime sogar die günstigere Möglichkeit für Pflegebedürftige